Vor einiger Zeit hab ich mir mal die Arbeit gemacht und eine schematische Darstellung erstellt über das österreichische Schulsystem.
Da ich doch einen großen Freundeskreis ausserhalb Österreichs genießen darf, ist es nicht immer einfach über derartige Dinge zu plaudern und um das etwas zu vereinfachen ist diese Grafik entstanden.

Die Entscheidung ob der/die SchülerIn in eine sogenannte AHS oder Hauptschule geht, ist abhängig von den Noten des Kindes in der letzten Klasse der Grundschule. Viele AHS Österreichs nehmen nur Schüler mit einem 1,5 Notendurchschnitt auf.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass in Österreich beim Wechseln des Schultypes die Klassennummer nicht weitergeführt wird, sondern wieder bei 1 begonnen wird. Somit ist es (wie bei mir) durchaus möglich, dass ein(e) Schüler(in) 3x die 1. Klasse besucht.
In Österreich gibt es 9 Pflichtjahre, das Problem wird nun ersichtlich, wenn man beachtet, dass die Unterstufe jeweils nach dem 8. Schuljahr beendet wird. Möchte das Kind nun eine Berufslehre anfangen, so fehlt ihm/ihr das 9. Schuljahr, welches grundsätzlich in jedem Schultyp abgehalten werden kann. Allerdings ist dies nicht im Sinne des Erfinders, denn dafür wurde der polytechnische Lehrgang eingeführt, welcher nur ein Jahr dauert und dieses “verflixte” 9. Jahr abgehalten werden kann.
Ist man nun gewillt eine Matura zu machen, so muss man die Oberstufe in einer AHS, eine Berufsbildende höhere Schule oder eine Bildungsanstalt besuchen und diese erfolgreich abschließen. Die Berufsbildende mittlere Schule wird lediglich mit einer Jahresabschlussprüfung abgeschlossen, welche jedoch nicht mit einer Matura zu vergleichen ist. Mittels dieser Schule ist man ebenso als Fachkraft berechtigt ins Berufsleben einzusteigen, als auch eine Weiterbildungsmöglichkeit zu besuchen, jedoch muss hier eine bestimmte Aufnahmeprüfung bestanden werden.
Die Weiterbildungsmöglichkeiten wie Universität, Fachhochschulen und Kolleges können besucht werden und ermöglichen weitere Titel in Anspruch zu nehmen. Bei all diesen Möglichkeiten jedoch ist zu sagen, dass man mit einer Fachmatura nicht gezwungen ist in der selben Richtung weiterzustudieren. Egal welche Matura abgeschlossen wurde, diese ermöglicht automatisch den Besuch einer Weiterbildungseinrichtung in jeder beliebigen Richtung. So kann auch ein Absolvent einer berufsbildenden Bautechnischen Schule, einen Universtitätslehrgang in Rechtswissenschaft besuchen und auch erfolgreich abschließen.
Ab Beginn des 17. Lebensjahr ist es grundsätzlich möglich in Österreich arbeiten zu gehen. Jedoch wird die Erfolgschance für einen Arbeitsplatz im niedrigen Bereich liegen.


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